Goldfisch mit verlängerten Flossen und gestauchter Wirbelsäule

Zucht-Verordnungen

Diese Verordnung regelt die Anforderungen an das Züchten von gesunden Tieren.

Verordnung über den Tierschutz beim Züchten

Diese Verodnung regelt die Anforderungen an das Züchten von gesunden Tieren. Unter anderem regelt sie Pflichten der Züchter, Belastungskategorien und Verbote.

Verbotene Zuchtformen bei Fischen sind (Art. 10):
Goldfische der Zuchtform Teleskopaugen, Blasenaugen oder Himmelsgucker

Tierschutzverordnung (TschV)

Im Abschnitt 4 der TschV wir das Züchten von Tieren geregelt. Wichtig ist, dass durch die Züchtung die Würde des Tiers nicht missachtet und sein Verhalten nicht unzulässig eingeschränkt wird. Auch der übermässigen Vermehrung muss vorgebeugt werden.

 

Hände weg von Extremzuchten!

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Goldfisch mit Teleskopaugen
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Goldfisch mit Blasenaugen
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Himmelsgucker-Goldfische

Goldfisch der Zuchtform Teleskopaugen

Goldfisch der Zuchtform Blasenaugen

Goldfische der Zuchtform Himmelsgucker

Bei Goldfischen gibt es einige extreme Zuchtformen, die grotesken Augenveränderungen, velängerte Flossen sowie gestauchte Wirbelsäulen aufweisen. Dadurch erleiden die Fische in ihrem Verhalten massive Beeinträchtigungen. Wie man im Video gut sehen kann, können sie sich sehr schlecht fortbewegen. Auch die Körpersprache ist eingeschränkt, was zu Problemen in der Verständigung zwischen den Individuen führen kann

Papageienbuntbarsch

Der rote Papageienbuntbarsch hat ein derart verkürztes Kopfskelett (Brachycephalie), dass er das Maul weder richtig öffnen noch ganz schliessen kann, was die Nahrungsaufnahme und die Atmung stark beeinträchtigt. Verzichten Sie auf den Kauf solcher Zuchtformen!

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