Das Bundesgesetz über Fischerei (BGF) regelt den Umgang mit den einheimischen Fischen und die Fischzucht.
Der Zweck dieses Gesetzes ist (Art. 1):
a. die natürliche Artenvielfalt und den Bestand einheimischer Fische, Krebse und Fischnährtiere sowie deren Lebensräume zu erhalten, zu verbessern oder nach Möglichkeit wiederherzustellen;
b. bedrohte Arten und Rassen von Fischen und Krebsen zu schützen;
c. eine nachhaltige Nutzung der Fisch- und der Krebsbestände zu gewährleisten;
d. die Fischereiforschung zu fördern.
Die Verordnung zum Bundesgesetz über Fischerei (VBGF) definiert, welche Fischarten als Aquarienfische gelten (Art. 6, Absatz 3), welches Bewilligungsvoraussetzungen sind (Art. 7, Absatz 2d) und welche Zierfischarten ohne Bewilligung eingeführt werden dürfen (Art. 8, Absatz 2d).
Aquarienfische als Problemarten
Im Anhang 3 der VBGF findet sich die Liste mit landesfremden Arten, deren Anwesenheit als unerwünschte Veränderung der Fauna gilt (invasive Neozoen). Diese Arten dürfen ohne Bewilligung nicht als Aquarienfische gehalten werden.
Der Sonnenbarsch (Lepomis gibbosus) stammt ursprünglich aus Nordamerika und ist als Aquarien- und Teichfisch in die Schweiz gelangt. Durch passive oder aktive Freisetzungen gelangte er in die verschiedenen Gewässer und ist heute fast im gesamten Mitteland sowie im Südtessin verbreitet. In Europa hat er sich in mindestens 28 Ländern etabliert (Copp et al. 2017). Die Anwesenheit des Gemeinen Sonnenbarsches in den verschiedenen Gewässern gilt als unerwünschte Veränderung der einheimischen Fauna.
Der Sonnenbarsch (Lepomis gibbosus) fühlt sich im Zürichsee wohl. Er gilt allerdings als unerwünschte Veränderung der einheimischen Fauna.
Auch die Schwarzmeergrundeln breiten sich langsam in der Schweiz aus. Sowohl die Schwarzmaulgrundel (Neogobius melanostomus) als auch die Kesslergrundel (Ponticola kessleri) wurden in der Schweiz nachgewiesen. Beide bodenlebenden Fischarten vermehren sich sehr schnell und haben das Potential, andere Arten zu verdrängen.Vermutet wird, dass sie passiv via Freizeitboote eingeschleppt wurde. Möglich ist auch, dass die Aquaristik ihren Anteil an der Entwicklung hat. Das interdisziplinär zusammengesetzte Grundelteam der Universität Basel hat sich in verschiedenen Forschprojekten diesem Thema angenommen.
Schwarzmeergrundeln sind invasive Neozoen in der Schweiz.