Der Abschnitt 5 der Wildtierverordnung ist den Fischen gewidmet:
- Anforderungen an Haltebecken und Teiche (Art. 15)
- Vorgaben zur Strukturierung der Aquarien und Teiche für Zierfische (Art. 16)
Merkblatt "Fische in Teichhaltung - Schmerzen und Leiden erkennen und Meldung erstatten"
Das Merkblatt wurde vom Veterinäramt Zürich in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Fischwissen und der Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich erstellt. Es richtet sich vorrangig an Behörden, die bei Vorfällen wie Gewässerverschmutzung oder Hälterungsmängel beigezogen werden (Pikettdienste von Fachbehörden, Polizeiangehörige, Fischereiaufsicht, AWEL, VETA).