Teich in einem Garten

Wildtierverordnung

Die Verordnung über die Haltung von Wildtieren (Wildtierverordnung) konkretisiert die Vorschriften der Tierschutzverordnung zur Haltung und zum Umgang mit Wildtieren.

Der Abschnitt 5 der Wildtierverordnung ist den Fischen gewidmet:

  • Anforderungen an Haltebecken und Teiche (Art. 15)
  • Vorgaben zur Strukturierung der Aquarien und Teiche für Zierfische (Art. 16)

Merkblatt "Fische in Teichhaltung - Schmerzen und Leiden erkennen und Meldung erstatten"

Das Merkblatt wurde vom Veterinäramt Zürich in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Fischwissen und der Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich erstellt. Es richtet sich vorrangig an Behörden, die bei Vorfällen wie Gewässerverschmutzung oder Hälterungsmängel beigezogen werden (Pikettdienste von Fachbehörden, Polizeiangehörige, Fischereiaufsicht, AWEL, VETA).