Verordnung über den Tierschutz beim Züchten
Diese Verordnung regelt die Anforderungen an das Züchten von gesunden Tieren. Unter anderem regelt sie Pflichten der Züchter, Belastungskategorien und Verbote.
Verbotene Zuchtformen bei Fischen sind (Art. 10):
Goldfische der Zuchtform Teleskopaugen, Blasenaugen oder Himmelsgucker
Tierschutzverordnung (TschV)
Im Abschnitt 4 der TschV wird das Züchten von Tieren geregelt. Wichtig ist, dass durch die Züchtung die Würde des Tiers nicht missachtet und sein Verhalten nicht unzulässig eingeschränkt wird. Auch der übermässigen Vermehrung muss vorgebeugt werden.
Hände weg von Extremzuchten!
Durch die züchterische Tätigkeit ist mittlerweile eine grosse Vielfalt an Farben und Formen entstanden – und leider auch extreme Zuchtformen. Diese betreffen vorwiegend die Länge und Anzahl der Flossen, die Körperform und -farbe sowie die Augen. Die Veränderungen sind teilweise derart gravierend, dass sie das Verhalten der Fische stark einschränken und als tierquälerisch einzustufen sind. Der Übergang von einer noch akzeptablen Zuchtform zu einer Qualzüchtung ist fliessend.
Goldfisch der Zuchtform Teleskopaugen
Goldfisch der Zuchtform Blasenaugen
Goldfische der Zuchtform Himmelsgucker
Bei Goldfischen gibt es einige extreme Zuchtformen, die grotesken Augenveränderungen, velängerte Flossen sowie gestauchte Wirbelsäulen aufweisen. Dadurch erleiden die Fische in ihrem Verhalten massive Beeinträchtigungen. Wie man im Video gut sehen kann, können sie sich sehr schlecht fortbewegen. Auch die Körpersprache ist eingeschränkt, was zu Problemen in der Verständigung zwischen den Individuen führen kann
Der rote Papageienbuntbarsch hat ein derart verkürztes Kopfskelett (Brachycephalie), dass er das Maul weder richtig öffnen noch ganz schliessen kann, was die Nahrungsaufnahme und die Atmung stark beeinträchtigt. Verzichten Sie auf den Kauf solcher Zuchtformen!
Fischwissen-Artikel
Kistler C. 2020. Formen- und Farbenvielfalt bei Aquarienfischen. Welt der Tiere 2/20.