Bitterlingsbarbe

Rechtliches

Seit dem 1. September 2008 werden Fische durch die Tierschutzgesetzgebung besser geschützt. Die Gesetzgebung umfasst das 2005 revidierte Tierschutzgesetz sowie die 2008 in Kraft getretene Tierschutzverordnung.
Das Züchten von Tieren ist sowohl in der Zucht- als auch in der Tierschutzverordnung geregelt. Beide schreiben vor, dass gesunde Tiere gezüchtet werden sollten. Leider wird das in der Praxis nicht immer umgesetzt. 
Die Verordnung über die Haltung von Wildtieren (Wildtierverordnung) konkretisiert die Vorschriften der Tierschutzverordnung zur Haltung und zum Umgang mit Wildtieren.
Die Fischereigesetzgebung dient dem Schutz der einheimischen Arten.