Bitterlingsbarbe

Rechtliches

Seit dem 1. September 2008 werden Fische durch die Tierschutzgesetzgebung besser geschützt. Die Gesetzgebung umfasst das 2005 revidierte Tierschutzgesetz sowie die 2008 in Kraft getretene Tierschutzverordnung.
Diese Verordnung regelt die Anforderungen an das Züchten von gesunden Tieren.
Die Verordnung über die Haltung von Wildtieren (Wildtierverordnung) konkretisiert die Vorschriften der Tierschutzverordnung zur Haltung und zum Umgang mit Wildtieren.
Die Fischereigesetzgebung dient dem Schutz der einheimischen Arten.