Der Abschnitt 5 der Wildtierverordnung ist den Fischen gewidmet:
- Anforderungen an Haltebecken und Teiche (Art. 15)
- Vorgaben zur Strukturierung der Aquarien und Teiche für Zierfische (Art. 16)
Der Abschnitt 5 der Wildtierverordnung ist den Fischen gewidmet:
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